Crémant ist ein nach dem traditionellen Flaschengärverfahren hergestellter Schaumwein, der seinen Ursprung in der Champagne hat. Als „Crémant de Champagne“ bezeichnete man dort Schaumweine in einer etwas milderen Variante – mit etwas weniger Kohlensäure und folglich mit nur etwa drei bar auch etwas weniger Druck, ähnlich wie beim Satèn heutzutage in der Franciacorta. Das allerdings hat sich in den 1980er Jahren grundlegend geändert …
Als Crémant gilt heute in Frankreich jeder außerhalb der Champagne erzeugte Schaumwein – und zwar deshalb, weil sich die Champagne vor etwa vierzig Jahren den Begriff „méthode champenoise“ für das Verfahren der traditionellen Flaschengärung bei der Herstellung eines Schaumweins schützen ließ. Nachdem die „Champagne“ bereits 1936 zu einer „Appellation d`Origine Protégée (AOP)“ wurde und damit zu eingem geschützten Ursprungsgebiet, sollte nun auch der Begriff „Champagner“ und das mit ihm verbundene Verfahren der „méthode champenoise“ ausschließlich Schaumweinen aus der klar abgegrenzten „Champagne“ vorbehalten sein – man erschuf eine teure Marke.
Um das Alleinstellungsmerkmal der „méthode champenoise“ für den Champagner zu stärken, verzichtete man darauf, den Begriff „Crémant“ ebenfalls zu schützen – der fortan also auch den anderen französischen Weinanbaugebieten offen stand als Bezeichung für ihre Schaumweine. Sieben Appellationen für Crémant entstanden in der Folge in Frankreich, wobei die bekanntesten sicherlich der „Crémant de Loire“ und der „Crémant d`Alsace“ sind. Ansonsten stellt man den Schaumwein auch in Bordeaux, im Burgund und im Jura her. Außerdem gibt es noch einen „Crémant de Limoux“ im Languedoc – und sogar in der Gegend zwischen nördlicher- und südlicher Rhône produziert man einen „Crémant de Die“.
Ihre Crémants bauten denselben Druck in der Flasche auf wie Champagner, nämlich fünf bar und mehr – und um dabei darauf hinweisen zu können, dass auch ihre Schaumweine – wie in der Champagne – flaschenvergoren sind, verwendeten sie einfach den Begriff „méthode traditionelle“. Darüber hinaus aber galten für die Herstellung eines Crémants auch noch andere Bedingungen, die zwar in jeder Appellation nochmal etwas unterschiedlich sein konnten, ansonsten aber schrieben sie vor:
- Handlese
- Ganztraubenpressung
- Höchstertrag darf maximal 100 Liter Most-Ausbeute pro 150 Kilogramm Trauben erbringen
- erste Gärung im Holzfass
- traditionelle Flaschengärung („méthode traditionelle“)
- Restzuckergehalt maximal 50 Gramm pro Liter
- Schwefelung mit maximal 150 Milligramm pro Liter
- Reifung mindestens 12 Monate, davon neun Monate auf der Hefe
Bis auf einen etwas kürzeren Hefekontakt (neun statt zwölf Monate) gibt es bei den Herstellungsvorschriften eigentlich keinen bedeutenden Unterschied zwischen Champagner und Crémant. Allein bei den erlaubten Rebsorten sind die Differenzen wesentlich – denn die sind nicht überall dieselben wie beim Champagner, sondern ändern sich von Region zu Region mitunter doch erheblich. Nicht zuletzt deshalb gibt es beim Geschmack auch deutliche regionale Unterschiede beim Crémant.
Dass die Bezeichnung „Crémant“ inzwischen sogar den Sprung über die französische Landesgrenze geschafft hat, liegt am traditionsreichen katalanischen Schaumweinhersteller „Codorníu“, der eigentlich durch seine Cavas – wie flaschenvergorene Schaumweine in Spanien genannt werden – bekannt geworden ist. 1994 erkämpte sich „Codorníu“ vor dem Europäischen Gerichtshof das Recht, einen seiner Schaumweine „Grand Crémant de Cordoníu“ zu nennen. Man entschied dort zugunsten der Katalanen, dass der Begriff „Crémant“ keine Herkunftsangabe ist, sondern lediglich ein Herstellungsverfahren, das ja überall einheitlich geregelt sei. Mit dem Urteil verankerte der Europäische Gerichtshof insofern auch die oben genannten Herstellungsbedingungen gesetzlich.
Obwohl es seither also möglich ist, Schaumweine auch außerhalb Frankreichs als „Crémant“ zu bezeichnen, praktiziert das – zumindest in Deutschland – kaum jemand. Überhaupt gibt es hierzulande erst seit 2009 gesetzliche Regelungen zur Verwendung des Begriffs: So darf die Angabe „Crémant“ zwar parallel zum Begriff „Sekt“ verwendet werden, allerdings nur in Verbindung mit dem Namen der Herkunftsregion, also als „Crémant Baden“ beispielsweise. Außerdem dürfen deutsche Crémants, dem Weingesetz entsprechend, höchstens 20 Gramm Restzucker pro Liter haben (in der Pfalz sogar nur 15 Gramm). Zu einer echten Alternative zum Sekt hat sich Crémant aus Deutschland dadurch aber noch nicht entwickelt – und zu einer echten Konkurrenz zu seinen französischen Pendants ohnehin nicht.